Behördliche Genehmigungsverfahren
Abbruchvorhaben setzen heutzutage eine Vielzahl von behördlichen Genehmigungen und Anordnungen voraus. Abbruch-, Fäll- und Einleitungsgenehmigungen sind diesbezüglich nur einige Beispiele. Weiterhin sind gesonderte Anordnungen für die Nutzung öffentlicher Wegeflächen, bspw. um Baustelleneinrichtungen, Halteverbote, Straßensperrungen etc. einzurichten, gefordert. Eine rechtzeitige, detaillierte Abstimmung mit zuständigen Behördenvertretern der Polizei, Feuerwehr bzw. Bezirksämter ist empfehlenswert.
Bei einer Vielzahl von Vorschriften und stetigen Änderungen der Anforderungen ist es nicht immer einfach, den Überblick zu behalten. Unser Team unterstützt Sie gerne bei der Beantragung von Genehmigungen für die Bau- und Abbruchbranche. Unser stetiger Kontakt mit Behörden aus Hamburg und Schleswig-Holstein ermöglicht es uns, jederzeit über den aktuellen Wissensstand zu verfügen und somit den bestmöglichen Ablauf Ihrer Projekte sicherzustellen.